Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschrift 1 §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftpflichten
Ich biete Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass mögliche Risiken am Arbeitsplatz erkannt und passende Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Beispiele von Gesetzen die eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorschreiben:
- Arbeitsschutzgesetz (ArvSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbSättV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV) z.B Einsatz von Kühlschmiermitteln
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations ArbeitsschutzVerordnung /LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Gesetz zum Schutz werdender Mütter (MuSchuG)
- ...
Sicherheit
Systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die
Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Dokumentation
Die Erfüllung der Dokumentatonspflicht ist dabei nicht nur ein formaler Vorgang. Sie dient auch der Rechtssicherheit des Unternehmers.
Sie erhalten eine umfassende Unterstüzung zu ihren Gefährdungsbeurteilungen.
Wirtschaftlichkeit
Sinnvoll und richtig eingesetzt, können Gefährdungsbeurteilungen dazu beitragen, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.