Sicherheitstechnische Beratung
/

Straubing

 

Gefährdungsbeurteilung

DGUV Vorschrift 1 §3  Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftpflichten

 

Ich biete  Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass mögliche Risiken am Arbeitsplatz erkannt und passende Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Kostenlose Erstberatung anfordern




Beispiele von Gesetzen die eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorschreiben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArvSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbSättV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) z.B Einsatz von Kühlschmiermitteln
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations ArbeitsschutzVerordnung /LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Gesetz zum Schutz werdender Mütter (MuSchuG)
  • ...


Sicherheit

Systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die
Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.


Dokumentation

Die Erfüllung der Dokumentatonspflicht ist dabei nicht nur ein formaler Vorgang. Sie dient auch der Rechtssicherheit des Unternehmers.

Sie erhalten eine umfassende Unterstüzung zu ihren Gefährdungsbeurteilungen.

 

Wirtschaftlichkeit

Sinnvoll und richtig eingesetzt, können Gefährdungsbeurteilungen dazu beitragen, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.