Brandschutz / Brandschutzbeauftragter
Wurde in Ihrem Unternehmen die Notwendigkeit festgest, dass ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, besteht die Möglichkeit, einen Brandschutzbeauftragten von extern zu bestellen bzw. mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu beauftragen. Bevor ein externer Brandschutzbeauftragter beauftragt wird, muss der Unternehmer sich die erforderliche Qualifikation der Person nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 nachweisen lassen. Dies betrifft insbesondere die Befähigung und die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten.